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Als Souvenirs bieten sich Gewürze,
Tee oder Handarbeiten an. Wer eine Coco de Mer ausführen
will, benötigt dazu eine Ausfuhrerlaubnis, die beim
Händler erhältlich ist.
Produkte, die von geschützten Tieren oder Pflanzen
hergestellt wurden, dürfen nicht ausgeführt werden. Derartige Souvenirs
werden bei der Einreise in die EU beschlagnahmt und mit hohen Strafen belegt.
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